Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes mbH (im Folgenden SVG) für Teilnehmer an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“). (Stand Juli 2022)
§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes mbH (im Folgenden „SVG“). Die Teilnahme an Veranstaltungen wird ausschließlich zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt.
§ 2 Anmeldung, Anmeldebestätigung
Eine Anmeldung zu Veranstaltungen kann über Internet, Fax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird durch eine Anmeldebestätigung durch den Veranstalter rechtsverbindlich. Eine Anmeldung wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer unter Anerkennung der hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen verbindlich. Bei Veranstaltungen mit limitierten Teilnehmerkapazitäten werden die Anmeldungen entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt.
§ 3 Leistung Teilnahme
Die Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung und die darin enthaltenen Leistungen sind in den veranstaltungsspezifischen Programmen ausgewiesen. Die Teilnahmegebühr versteht sich in EUR pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Programms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Termin und Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grunde zu ändern.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, etc.), wegen Ausfall mindestens eines gebuchten Veranstaltungsteils, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht möglich, wird der Teilnehmer umgehend informiert. Die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen erstattet oder wahlweise eine Gutschrift für eine andere Veranstaltung des Veranstalters ausgestellt. Weitere Ansprüche wie z.B. auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die An- und Abreise und Übernachtungen sind durch den Teilnehmer selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen.
§ 4 Fälligkeit der Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
§ 5 Stornierung
Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung fallen keine Gebühren an. Anschließend erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Tagungsgebühr. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Zusatzkosten benannt werden. Eine Stornierung ist schriftlich oder in Textform vorzunehmen (Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes mbH, Bavariaring 31, 80336 München) und wird erst mit der Bestätigung durch den Veranstalter gültig.
§ 6 Urheberrechte
Die gedruckten und elektronischen Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und des jeweiligen Verfassers gestattet.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. SVG übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsinhalte, die Tagungsunterlagen und die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke eines/einer Teilnehmenden.
Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer und dem Aussteller nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung des Eigentums, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.